Schubiger Möbel

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Möbel Schubiger AG


Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt konform dem Warenmuster oder Ausstellungsmodell, welches in Qualität, Verarbeitung und Eigenschaft als Referenzobjekt gilt. Handelsübliche und fabrikationsbedingte Massabweichungen bilden keinen Reklamationsgrund. Die Gewährleistung für einen freien Zugang zur Wohnung ist Aufgabe des Käufers.

Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder Schwierigkeiten in der Beschaffung hat der Kunde das Recht, nach dem Ansetzen einer angemessenen Nachfrist von den vom Lieferverzug betroffenen Vertragspositionen zurück zu treten oder andere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Die angesetzte Nachfrist muss mindestens die Hälfte der ursprünglichen Lieferfrist sowie minimal drei Wochen betragen und beginnt nach schriftlichem Erhalt derselben.


Zahlungsbedingungen
Sofern schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird gilt Nachfolgendes: Anzahlung 1/3 bei Bestellung und Restzahlung des Kaufpreises bei Ablieferung der Möbel, rein netto. Bei Zahlungsverzug bezüglich einer vereinbarten Anzahlung behält sich die Möbel Schubiger AG das Recht vor, die Lieferung des Kaufgegenstandes erst nach Bezahlung des gesamten Restkaufpreises vorzunehmen. Alle Preise verstehen sich rein netto, inkl. Mehrwertsteuer. Abzüge werden nachbelastet.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Kaufgegenstände im Eigentum der Möbel Schubiger AG, die berechtigt ist, einen Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu erwirken. Mehrere Käufer haften der Möbel Schubiger AG solidarisch.

Auf Kundenwunsch werden die Möbel maximal drei Monate kostenlos über den im Kaufvertrag vereinbarten Bezugstermin eingelagert. Das gilt auch für die auf Abruf bestellten Möbel. Danach ist die Möbel Schubiger AG berechtigt, Lagergebühren zu erheben und den Restkaufpreis einzufordern. Die von Möbel Schubiger AG erwähnte Garantie- und Gewährleistungspflicht beginnt in diesen Fällen automatisch, drei Monate nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Bezugstermin.


Garantie
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Lieferung zu prüfen. Allfällige Mängel müssen schriftlich innert fünf Arbeitstagen, nach Lieferung der Ware, gemeldet werden. Auf verspätete Mängelrügen tritt die Möbel Schubiger AG nicht ein. Ein allfälliger Mangel berechtigt den Käufer nicht, die Kaufpreiszahlung zurück zu halten.

Die Garantiefrist für versteckte Mängel beträgt ein Jahr. Drei Jahre beträgt sie bei selbstständigem Bruch und Riss des Holzes. Die Mängel sind sofort nach deren Feststellung zu melden. Allfällige Garantieansprüche des Herstellers, die über vorgenannte Garantiefristen hinausgehen, muss der Käufer beim Hersteller geltend machen.

Von der Garantie nicht erfasst sind Bruch von Glas, Spiegel, Mosaik, Stein, Abnützung von Teppichen sowie durch Abnützung entstandene Schäden am Bezug von Polstermöbel. Leder ist ein Naturprodukt: Narben, verwachsene Risse, Mastfalten sowie Farb- und Strukturdifferenzen sind das beste Echtheitszeugnis für dieses Produkt. Im Gebrauch auftretende Sitzspiegel und Wellenbildung, bei Polstermöbel aller Art, sind produktspezifisch und bilden keinen Mangel. Diese typischen Merkmale werden vom Käufer akzeptiert.

Die Garantie verleiht dem Käufer einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung, soweit die Möbel Schubiger AG das betreffende Stück nicht ersetzt. Die Ansprüche des Käufers auf Wandelung und Minderung werden wegbedungen. Der Käufer kann die Garantie nur geltend machen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.


Schriftform
Abänderungen und/oder Ergänzungen des Kaufvertrags bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist Schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist 8051 Zürich unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundes.